Ab 1. Januar 2023 werden Arztneimittelverordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nur noch als eRezept ausgestellt.
Die Umstellung bringt einige Neuerungen mit sich. Auch eRezepte können jedoch nur ausgestellt werden, wenn die Versichertenkarte bei uns eingelesen ist. Zudem ist für bestimmte Medikamente und Indikationen ein Besuch in der Sprechstunde aus kassen- und berufsrechtlichen Gründen vorgeschrieben. Wir werden Sie daher in diesen Fällen weiterhin bitten, in die Sprechstunde zu kommen.
Das Einlösen des eRezeptes ist entweder über Ihre Versichertenkarte in der Apotheke möglich oder über die eRezept-App. Genaue Informationen finden Sie hier:
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/